Im Landrat Basel-Landschaft stehen den Parlamentarierinnen und Parlamentariern verschiedene Instrumente zur Verfügung, um Anliegen einzubringen. Geregelt sind die Parlamentarischen Vorstösse im Gesetz über die Organisation und Geschäftsführung des Landrats (SGS 131):
Motion: Verlangt vom Regierungsrat die Ausarbeitung oder Änderung eines Gesetzes. Wird die Motion überwiesen, so muss der Regierungsrat die Vorlage innert 2 Jahren nach der Überweisung dem Landrat unterbreiten.
Postulat: Beauftragt den Regierungsrat einen Sachverhalt oder eine allfällige Gesetzesänderung zu prüfen und zu berichten. Überwiesene Postulate verpflichten den Regierungsrat zur Prüfung und Berichterstattung innert 1 Jahr.
Interpellation: Interpellationen sind Anfragen, mit denen der Regierungsrat um Auskunft über grundsätzliche Fragen der kantonalen Politik ersucht wird. Der Regierungsrat beantwortet die Interpellation schriftlich innerhalb von 3 Monaten.
Fragestunde: Maximal 3 kurze Fragen können kurzfristig bis am Montag vor der Landratssitzung eingereicht werden. Die Antwort erfolgt dann schriftlich in der darauffolgenden Landratssitzung.
Folgende Vorstösse habe ich eingereicht:
21. Mai 2026 Postulat – als dringlich eingereicht Landrat Kanton Basel-Landschaft
Entlastungspaket 2027 des Bundes – Lastenabwälzung auf die Baselbieter Gemeinden überprüfen
Zwischen 2021 und 2024 war ich im Präsidium des Landrats – von 01.07.2023 bis 30.06.2024 amtete ich als Landratspräsident. In dieser Zeit reichte ich bewusst keine Vorstösse ein.
19. November 2020 Motion Landrat Kanton Basel-Landschaft
Optimierung der grenzüberschreitenden Mobilität im Pandemiefall oder vergleichbarer Situation
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